RolandP
Mir geht es ausdrücklich nicht um juristische Spitzfindigkeiten oder nachträgliche Ansprüche, sondern um Einsicht und den Umgang mit konstruktivem Feedback.
Unbeantwortet bleibt weiterhin:
1) Verhältnismässigkeit und Ermessensspielraum
Ein klar unbeabsichtigter Ticket‑Fehlkauf wird strikt sanktioniert, während spürbare Zeitverluste durch Anschlussverspätungen unter 60 Minuten vollständig beim Kunden verbleiben. In der Gesamtsicht entsteht eine sehr einseitige Risikoverteilung.
2) Mitverantwortung durch App‑Design
Der Fehlkauf wurde durch die Darstellung in der App begünstigt: Um 21 Uhr wird weiterhin ein „9‑Uhr‑Pass“ zuoberst angezeigt, obwohl dessen Gültigkeit bald endet. Gleichzeitig wird dieser Pass bei kürzeren Distanzen nicht prominent angezeigt – die Logik ist aus Nutzersicht inkonsistent und fehleranfällig, insbesondere in Stresssituationen. Dieses Verbesserungspotenzial scheint im Umgang mit Fehlkäufen nicht berücksichtigt zu werden.
3) Service‑Public‑Perspektive
SBB und ZVV sind Service‑Public‑Institutionen und werden letztlich durch die öffentliche Hand finanziert. Gerade hier erwarte ich neben formaler Regelanwendung auch Verhältnismässigkeit, Ermessensspielraum und Lernbereitschaft aus Kundenfeedback.
4) Datenschutz
Offen bleibt zudem die Frage, wie die Erfassung und Speicherung meiner persönlichen Daten bei einem solchen Vorgang datenschutzrechtlich begründet wird – insbesondere bei minimalem tatsächlichem Aufwand.
Genau diese Punkte wollte ich hier zur Diskussion stellen.
P.S. Den Titel dieser Diskussion verändert zu belassen ist nach wie vor nicht OK und für diesen Fall irreführend!